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Rehasport
nach Verordnung 56

"Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts!"
Arthur Schopenhauer
Was ist das?
Rehabilitationssport wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse oder Rentenversicherung genehmigt:
- ihre Krankenkasse oder RV trägt die Kosten zu 100 Prozent
- umfasst 50 oder 120 Gruppen-Einheiten oder 6 Monate (RV)
- gymnastische Übungen mit und ohne Kleingeräte
- Verbesserung von Kraft, Beweglichkeit, Ausdauer und Koordination
- dient nach Verletzungen als Wiedereinstieg in sportliche und alltägliche Belastungen und als erster Kontakt in ein beweglicheres Leben

Gym Class

Dance Class

Senioren-Übung

Gym Class
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