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Rehasport
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nach Verordnung 56
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"Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts!"
Arthur Schopenhauer
Was ist das?
Rehabilitationssport wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse oder Rentenversicherung genehmigt:
- ihre Krankenkasse oder RV trägt die Kosten zu 100 Prozent
- umfasst 50 oder 120 Gruppen-Einheiten oder 6 Monate (RV)
- gymnastische Übungen mit und ohne Kleingeräte
- Verbesserung von Kraft, Beweglichkeit, Ausdauer und Koordination
- dient nach Verletzungen als Wiedereinstieg in sportliche und alltägliche Belastungen und als erster Kontakt in ein beweglicheres Leben
Gym Class
Dance Class
Senioren-Ãœbung
Gym Class
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